Der Praxis ist seit ca. 30 Jahren eine Sehschule unter Leitung von Frau Christiane Hollmann angeschlossen.
Aufgabenbereich umfasst die Früherkennung (Praevention) von angeborenen Sehfehlern wie hohe Fehl– und Ungleichsichtigkeit, Bewegungsstörungen wie Schielen, Augenmuskellähmung und Augenzitten im frühen Kindes – und Säuglingsalter.
Unsere Philosophie: möglichst frühe Vorsorgeuntersuchungen ab dem 6. – 8. Lebensmonat, da Kinder in diesem Alter Sehstörungen nicht selbst äußern können und eine erfolgreiche Behandlung nach dem ersten Lebensjahr nicht mehr möglich ist.
Aus für Augenärzte nicht nachvollziebaren Gründen ist eine Vorsorgeuntersuchung in diesem Alter im Rahmen der GKV nicht vorgesehen, und somit eine Igelleistung.
Eine Untersuchung durch eine Orthoptistin sollte bei folgenden Anzeichen immer durchgeführt werden:
- Schielen,
- Augenzittern,
- Schiefhalten des Kopfes,
- Vorbeigreifen,
- häufiges Blinzeln und erhöhter Lichtempfindlichkeit.
Die Folgen einer nicht behandelten Sehstörung sind bleibende Sehschwäche mit Beeinträchtigung der physischen und psychischen Entwicklung und der Berufswahl. Mit Zunahme der Bildschirmarbeitsplätze gewinnt die Behandlung von Augenbeschwerden im Erwachsenenalter wie Brennen, KPS zunehmend an Bedeutung. Häufigste Ursachen bei Erwachsenen sind Bewegungsstörungen (Störung des binokularen Einfachsehens) und unzureichend korrigierte Fehlsichtigkeit die durch orthoptische und oder pleoptische Behandlung Brillengläserkorrektur behebbar sind.


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