Bei einer Kurzsichtigkeit von über 3 Dioptrien besteht statistisch gesehen ein erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Netzhautablösung.
Daher sollte die Netzhaut alle 1–2 Jahre vorbeugend untersucht werden. Vorstufen einer Netzhautablösung können kleine Löcher oder Risse in der Netzhaut sein. Meist genügt eine ambulante Laserbehandlung, um eine spätere gefährliche Netzhautablösung mit Sehverlust zu verhindern.
Aber auch bei Menschen ohne Augenerkrankungen ist mindestens eine vorbeugende Netzhautuntersuchung sinnvoll. Häufig entdeckt der Augenarzt bisher nicht bekannte Allgemeinerkrankungen oder ein beobachtungsbedürftiges Muttermal (Aderhautnävus) am Augenhintergrund.
Vor der Untersuchung werden Ihre Pupillen mit Augentropfen medikamentös erweitert. Als normale Nebenwirkung treten vermehrte Blendungsempfindlichkeit und verschwommenes Sehen in der Nähe für 2–3 Stunden auf. Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist dann nicht zulässig.
Die vorsorgliche Netzhautspiegelung ist keine Kassenleistung. Werden dabei aber behandlungsbedürftige Veränderungen festgestellt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für alle weiteren erforderlichen Maßnahmen.


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